
Tendenz
Nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung (EU) 2019/6 wurden im ersten Halbjahr 2022 nur wenige Änderungsanträge eingereicht, die keiner Beurteilung bedurften. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die Lizenzinhaber mit der neuen Datenbank (Union, Product Database, UPD) und dem Einreichungssystem vertraut machen mussten. Dieses System hatte einen schwierigen Start und war regelmäßig nicht verfügbar. Im dritten Quartal 2022 ist die Zahl der eingereichten Akten stark angestiegen. Dieser Trend setzte sich im vierten Quartal 2022 fort. Die Zahl der monatlichen Akten hat sich im Vergleich zu den entsprechenden Monaten des Jahres 2021 und der entsprechenden Art von Änderungen (Änderungen des Typs IA und IB) verfünffacht. Die Anzahl der zu beurteilenden Änderungen hat sich im Vergleich zu 2021 verdreifacht, ebenso wie die entsprechende Art der Änderungen (Änderungen des Typs II). Die Änderung der Vorschriften und die Zunahme der Zahl der eingereichten Akten führen zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeit.